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Fragen und Antworten
Hier beantworten wir die aktuell wichtigsten Fragen rund um das Thema Giersteinhütte.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Momentan kalkulieren wir mit einer Bausumme von 1,3 Millionen Euro.
Dazu beabsichtigen wir, eine Genossenschaft zu gründen. Jeder soll einen Anteil von 500 Euro „zeichnen“. Zum jetzigen Zeitpunkt bitten wir alle Unterstützer um Rückmeldungen, die sogenannte „Absichtserklärung“: jeder soll vorab signalisieren, wie viele Anteile er für den Bau der Hütte bereit ist zu zeichnen.
Wir haben schon viele Unterstützer, aber leider bei weitem nicht genug. Etwa 500 Personen haben Absichtserklärungen für Anteil abgegeben. Das ergibt eine Summe 750T€ mit in Aussicht gestellten Fördergeldern.
Uns fehlen noch 550T€. Umgerechnet in Anteile zu 500 Euro bedeutet dies:
wir brauchen noch die Unterstützung von 1100 Absichtserklärungen für Anteilen.
Ja. Um die Genossenschaft zu gründen, müssen wir einen funktionierenden Business-Plan vorweisen. Haben wir nicht genügend Unterstützerinnen und Unterstützer, scheitert die Finanzierung und damit das Projekt.
Wir haben uns in Forbach mit den Kritikern getroffen und in einem offenen, vom Bürgermeister moderierten Gespräch die strittigen Punkte „Verkehr und Parken“ erörtert. Einige der dort gestellten Fragen gehen jetzt in unsere weitere Planung ein.
So wenig wie möglich. Die Vorgabe hängt von der Entscheidung des Landratsamtes ab, welche erst nach Einreichung der Baupläne getroffen werden kann. Die Hütte an den Giersteinen soll eine Wanderhütte werden! Unser Ziel wäre es, so wenig wie möglich Parkplätze anzubieten, und den Verkehr weitgehendst aus Bermersbach heraus zu halten.
Wir möchten ein umfassendes Wanderweg-und Fahrrad-Konzept entwickeln, damit ein Großteil der Personen die Hütte zu Fuß oder mit dem Rad erreichen kann.
Leider ist das nicht möglich, Spenden lässt das Genossenschaftsrecht nicht zu. Sie können wie Privatpersonen Anteile zeichnen diese lassen sich steuerlich leider nicht absetzten.
Nach Aussage des Finanzamtes Rastatt können Vereine ebenfalls Anteile zeichnen.
Einzige Voraussetzung - das verwendete Geld stammt nicht aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden. In der Regel hat jeder Verein einen Wirtschaftsbetrieb, aus dem ein Überschuss resultiert.
Dieser Überschuss kann problemlos für Anteile verwendet werden, völlig unabhängig, welcher Vereinszweck in der Satzung steht.
Der Verein macht damit weder eine Spende noch eine Schenkung an die Genossenschaft. Er „parkt“ lediglich Geld von einem Sparkonto auf einem anderen.
Für eine bessere Planungssicherheit unseres Projektes kann ein Anteil erst ab dem x Jahr wieder zurückgegeben werden, aber ab dann problemlos nach einer fristgerechten Kündigung immer zum Jahresende.
Der Anteil geht auf den oder die Erben über.
Genossenschaft Giersteinhütte
Verantwortlich:
Jan Schillinger
Kirchstraße 22 - 76596 Forbach